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Giebelständig in den Straßenraum hineinragendes Fachwerkwohnhaus in einem unregelmäßig strukturierten Gerüstraster, das auf eine bewegte Baugeschichte verweist. Die Ständerkonstruktion des Hauses wird in beiden Geschossen von stockwerkhohen Streben mit einem Riegel versteift. Als eines der ältesten Gebäude des Ortes kommt dem Haus der Status eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |