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Großer traufständiger und verschindelter Fachwerkbau des frühen 20. Jahrhunderts. Er bildet mit den städtebaulichen Abschluss des verdichteten alten Stadtbereichs an der Hessenstraße und der Langen Reihe, der er seinen Nordgiebel zuwendet. Außer der Größe des noch an einen Einhof erinnernden Anwesens sind das mit Krüppelwalmen versehene Dach und die rhythmische Anordnung der Fenster an der Straßenseite gestalterisch wirksam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |