Hessenstraße 64
Hessenstraße 64
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Hessenstraße 64
Flur: 10
Flurstück: 168/3

Traufständiger, verschindelter Streckhof, errichtet in städtebaulich wichtiger Position gegenüber den Einmündungen der Linsengasse und der Straße Am Altärchen und somit von Bedeutung für den baugeschichtlichen Zusammenhang der Vorstadt. Über dem Eingang birgt eine geschosshohe, verglaste Nische eine große Hausmadonna. Das Fachwerkgefüge ist im Erdgeschoss ersetzt, im Obergeschoss blieb nach der Situation der Fenster zu urteilen ein kräftig ausgebildetes Balkenwerk des späten 17. oder beginnenden 18. Jahrhunderts erhalten (ein im Haus bewahrter Ofenfußstein lässt auf 1685 schließen). Es zeichnet sich aus durch sehr markante, einfach verriegelte Mann-Figuren über einer reich gestalteten Geschosstrennung mit Konsolfries und Taubändern, wie es für die Vorstadt typisch war. Die Hofstruktur ist ablesbar geblieben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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