Hessenstraße 67
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Hessenstraße 67
Ehem. Villa Kübel
Flur: 7
Flurstück: 111/4

Der von der Straße zurückgesetzte, große und giebelständige Bau ist aus zwei Gründen von stadtgeschichtlicher Bedeutung: Er entstand etwa 1904 als Wohnhaus der Molkereigründer Alphons und Joseph Kübel unmittelbar neben dem Werksgelände. Die Bezeichnung "Villa" resultiert aus einem anspruchsvoll gestalteten historisierenden Fachwerk, bestimmt durch Mann-Figuren und Andreaskreuze, das freilich bald unter einer Schindelverkleidung verschwinden sollte. Außerdem war der Giebel durch ein auf Bügen ruhendes Freigespärre mit bogenförmig unterfangenen filigranen Schleierbrettern sehr aufwendig im "Schweizer Stil" ausgeführt. Dieser besondere Schmuck ist jedoch entfernt worden. Dem hohen, aus Basalt gefügten Sockel ist eine Terrasse vorgebaut.

Eine wichtige öffentliche Funktion erhielt das Gebäude 1952, als im Hauptgeschoss das Postamt Herbstein untergebracht wurde. Dafür ist die Front durch ein Fensterband verändert worden. Ansonsten blieb das Haus im Wesentlichen erhalten. Es ist aus stadtgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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