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Das giebelständige barocke Wohnhaus tritt relativ schmal im Kreis der Kirchplatzbebauung auf. Es ist mit Schindeln verkleidet und zeichnet sich durch einen Krüppelwalm aus. Das Fachwerk, angeblich aus dem Jahr 1745, dürfte, nach der bestehenden Fenstergröße zu urteilen, im Wesentlichen erhalten sein. Es wird – nach historischen Aufnahmen – durch Wandständer bestimmt, die zwischen den Fenstern doppelt eingestellt sind. Als Verstrebungen sind nur schräg in die Brüstungsgefache eingesetzte Hölzer wirksam. Sie sind symmetrisch ange-ordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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