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Die zur Straße gerichtete Traufseite des kleinen zweigeschossigen Fachwerkwohnhauses aus dem mittleren 19. Jahrhundert zeigt ein konstruktives Gefüge, dessen Kennzeichen hier die Trennung der in vier Achsen angeordneten Fenster durch doppelte Stellung der Wandständer nach klassizistischem Vorbild ist. Das Haus ist von Bedeutung im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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