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Der traufständige frühere Einhof zeigt im Obergeschoss ein kräftiges Balkenwerk des 17. Jahrhunderts (wohl aus 1674), das durch lange Streben und Kopfwinkelhölzer an den Eckständern und an einem mittleren Bundständer ausgesteift wird. Erhalten ist auch das Quergebälk mit doppelten Taustäben zwischen den Balkenköpfen. Obwohl das Erdgeschoss massiv ersetzt wurde und moderne Dachgauben den Gesamteindruck beinahe dominieren, kommt dem erhaltenen Gefüge eine geschichtliche und städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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