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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Lanzenhainer Straße 9
  • Neutorstraße 1
Flur: 9
Flurstück: 25/1, 26

Das große Fachwerkdoppelhaus, im Kern aus dem mittleren 18. Jahrhundert stammend, ist zu wesentlichen Teilen verschindelt oder auf andere Art verkleidet. Der freie Nordgiebel mit kräftig ausgebildeter klassischer Mann-Figur und Rundstabprofil an Schwellen beziehungsweise Rähmhölzern lässt auf ein interessantes Gefüge schließen. Der wie ein Einhof wirkende Bau wird an beiden Enden zum Wohnen genutzt, in der Mitte befindet sich ein später veränderter Wirtschaftsbereich mit Stall und Scheune. Der südliche Abschnitt ist vom Giebel her erschlossen und hat ein hohes Erdgeschoss, in das ein Stall integriert ist. Die Freitreppe davor bewahrt Reste eines Geländers aus der Zeit um 1800.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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