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Großer traufständiger Einhof aus der Zeit um 1800. Der Hof ist insgesamt verschindelt und weist wenig Veränderungen auf. Die früheren Fensterbänder sind aber durch breite Rechteckfenster ersetzt worden, und das polygonale, geschweift abschließende Vordach ist zusammen mit der alten Haustüre verschwunden. Erhalten blieben die nicht massive Außenwand des Stalls, die Verdachung des Tennentors und die steinerne spätbarocke Freitreppe vor dem Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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