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Der zu Anfang des 20. Jahrhunderts an der ansteigenden Straße errichtete giebelständige Bau ist in einem markanten konstruktiven Fachwerkgefüge entstanden. Erhalten blieb die von der Fassade zurückgesetzte zweiflügelige Haustür mit ansprechendem Neorenaissance-dekor. Am Obergeschoss birgt ein kleiner Schrein eine Figur des hl. Joseph mit dem Kind. (g.s)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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