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Von der wohl um 1840 an Stelle eines Stegs errichteten Steinbrücke über die Altfell blieben nach der 2007 begonnenen Erneuerung der Fahrbahn vier schmale Brückenpfeiler aus rotem Sandstein erhalten, die ein verkehrsgeschichtliches Dokument darstellen. Von vier alten Linden, die der Brücke auf beiden Bachseiten zugeordnet waren, blieben zwei erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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