Steinfurter Straße 9
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Schlechtenwegen
  • Steinfurter Straße 9
  • Steinfurter Straße
Flur: 2
Flurstück: 10/6, 10/7

Die große, in Winkelform errichtete Hofanlage wird durch ein konstruktives Fachwerk bestimmt, das im Obergeschoss des Wohnteils einfach, sonst meist zweifach verriegelt ist und durch sparsam eingesetzte lange Streben gegliedert und ausgesteift wird. So und mit der nachklassizistischen Haustür in das mittlere bis späte 19. Jahrhundert zu datieren, bewahrt der Wohntrakt jedoch wesentlich ältere Teile, die durch die Ausbildung der Geschosstrennung und die undatierte Stockschwelleninschrift deutlich werden. Der im Winkelanbau untergebrachte große Stall hat eine Fassade aus Sandsteinquadern, aus dem gleichen Material ist auch der Sockel des Wohntrakts zur Hofseite, während unter der verschindelten Giebelseite der weniger repräsentative Basalt zur Anwendung kam.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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