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Das Fachwerkhaus in Traufstellung, ursprünglich ein Einhof, steht zwischen Straße und Fluss. Es wurde allseitig mit Platten verkleidet. Nach der Kubatur (Geschossvorkragung an der Traufseite, Dach mit Aufschieblingen) ist es in das späte 18. oder in das frühe 19. Jahrhundert zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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