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Der große Einhof steht in Eckposition zwischen der Altfell und der Müser Straße, welcher er seine Traufseite zuwendet. Über hohem, aus Sandsteinquadern gefügtem Sockel erheben sich zwei konstruktiv gestaltete Fachwerkgeschosse. Der Hof ist fünf Zonen breit und umfasst über dem früheren Stall eine Stallstube. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts in städtebaulich bedeutender Position entstanden, ist er Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen. (g.s)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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