Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In der Reihe der giebelständigen Bauten zwischen Hohhof (Fuldaer Straße 17) und Großenlüderer Weg fällt das 1843 erbaute Fachwerkhaus sowohl durch seine exponierte Position als auch seine Dreigeschossigkeit auf, die nicht zuletzt durch die Hanglage des Hofs motiviert wurde. Das Gefüge, gestört durch vergrößerte Fenster liegenden Formats, ist konstruktiv mit steil eingesetzten Geschossstreben und zweifacher beziehungsweise im niedrigen obersten Geschoss einfacher Verriegelung. Hoch in der Schwelle des obersten Geschosses ist auch eine Bauinschrift eingeschnitten, die außer dem Bauherrn und seiner Frau den Zimmermeister Johannes Feick nennt. An die von der Straße abgewandte Giebelseite des zu schützenden Wohnhauses schließt nach einer Brandmauer der jüngere Wirtschaftstrakt aus Backstein und Fachwerk an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |