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Im Kern etwa aus dem mittleren 19. Jahrhundert stammende kleine traufständige Hofanlage in einem schmucklosen Fachwerkgefüge. Der Wohnteil ist zweizonig und über einem hohen Sandsteinsockel errichtet, der auch die Stallräume enthalten haben dürfte. Zur Haustür führt eine beachtliche Sandsteintreppe. Jünger scheint der - durch eine Brandmauer abgeteilte - Tennentrakt. Das anschaulich erhaltene Anwesen ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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