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Das dreizonige, giebelständige Fachwerkwohnhaus einer großen Hofanlage ist über einem Sockel aus Haustein mit Eckquaderung errichtet und zeigt, entstanden ganz zu Anfang des 19. Jahrhunderts, Fachwerkdetails aus der Übergangszeit vom auch schmückenden zum rein konstruktiven Gefüge. Es ist an den Eckständern noch eine reduzierte Version der Mann-Figur ausgeführt, die halbiert auch an den verdoppelten Bundständern der Traufseite erscheint. Ebenso an der Giebelseite wird das Fassadenbild durch gekuppelte Wandständer rhythmisiert. Während die Geschoss-trennung fast keine gestalterische Beachtung mehr erfahren hat, sind die Eckständer mit Rundstäben ausgestattet, aus denen sich Blumen entwickeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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