Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die ehemalige Genossenschaftshalle ist am Ortsrand angesiedelt und in zwei Bauphasen entstanden. Der Fachwerktrakt wurde bald nach der Mitte der 1930er Jahre errichtet und nach dem Zweiten Weltkrieg durch einen schmaleren massiven Anbau erweitert. Die vor der zur Straße gerichteten Traufseite eingerichtete Rampe und das sie schützende Vordach kennzeichnen die genossenschaftliche bäuerliche Nutzung. Die Halle ist als insgesamt recht gut erhaltenes Beispiel der in der Wirtschaftsgeschichte der Dörfer über lange Zeit bedeutenden Einrichtung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |