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Das dreizonige Fachwerkgebäude stammt zu wesentlichen Teilen aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, worauf das Quergebälk mit Rundstabprofil an der Stockschwelle und abgerundeten Füllhölzern zwischen kubisch gebliebenen Balkenköpfen sowie die Verstrebung der Eckständer in der Mann-Form, hier ohne Halsriegel, hinweisen. Weiter sind Bund- beziehungsweise Wandständer symmetrisch und so auch optisch wirksam durch "halbe Männer" ergänzt. Die rechte Zone, in der ehemals der Stall untergebracht war - es handelte sich um ein Wohn-Stall-Haus - ist in jüngerer Zeit erneuert worden. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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