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Das kleine Fachwerkhaus weist mit seiner verschindelten Giebelseite zum Grabenberg und mit der breiten Traufseite, durch die es auch erschlossen wird, zur Untergasse. Der Gefügeraster ist denkbar schlicht und regelmäßig: Nur die Eckständer sind mittels langer Streben ausgesteift und mit den Wandständern durch eine einfache Verriegelung verbunden. Eine Geschossauskragung ist noch angedeutet, wobei die Füllhölzer wie die Balkenköpfe, die exakt auf die Wandständer Bezug nehmen, abgerundet sind. Das noch im 18. Jahrhundert entstandene kleinbürgerlich-vorstädtische Anwesen ist im 19. Jahrhundert um eine Zone nach rechts erweitert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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