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Teil der Gesamtanlage:
Wingershausen
Der giebelständige Streckhof schließt den Bereich des Kirchhofs nach Westen ab. Sein von der Straße her erschlossener Wohnteil ist großenteils verschalt und stammt zumindest teilweise aus dem späten 19. Jahrhundert, während die Wirtschaftszone mit einer fast traufhohen kräftigen Strebe neben dem Tennentor an deutlich ältere Konstruktionsformen gemahnt; der schöne regelmäßige Balkenraster der Rückseite verbietet jedoch eine Datierung vor das ausgehende 18. Jahrhundert. Der Hof ist durch einen im Winkel angefügten Stall aus Basaltquadern mit einer in Form eines Zwerchhauses in das steile Satteldach führenden Ladeluke ergänzt.(g.s)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |