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Der in seinem Dachbereich leider stark veränderte Fachwerkbau ragt mit seiner Giebelseite markant über der ansteigenden Straße auf. Der erhaltene Rest der Stockschwelleninschrift nennt das Baujahr 1768; entsprechend sind die Eck- und Bundständer der drei im Wesentlichen erhaltenen Zonen des ursprünglichen Einhofs durch Mann-Figuren ausgesteift, die im noch leicht auskragenden Obergeschoss zweifach verriegelt sind. Die exponierten Eckständer sind durch Taustäbe verziert. Sie schließen mit einer Art Voluten beziehungsweise mit stilisierten Blüten ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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