Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bereits im Stadtrecht von 1374 wurde verfügt, dass sechs Juden in der Stadt "gehalten" werden dürften, jedoch ist über eine frühe jüdische Bevölkerung oder Gemeinde nichts bekannt. 1770 gab es fünf jüdische Familien in Ulrichstein, 1861 107 Juden; die Folgezeit war durch Abwanderung geprägt, aber 1933 lebten noch 54 jüdische Bürger in der Stadt. Sie wurden Opfer des Nationalsozialismus. Eine Synagogengemeinde dürfte in Ulrichstein gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstanden sein. Am westlichen Hang des Schlossbergs wurde wohl gegen 1800 der Friedhof dieser Gemeinde angelegt. Er nutzt ein dreieckiges Grundstück, das zur ansteigenden Straße durch eine niedrige, gestufte Basaltmauer, sonst durch flache Steinwälle abgegrenzt wird. Sieben Reihen von Grabstellen füllen die Fläche des Friedhofs weitgehend. Die ältesten Grabzeichen sind als schlichte rechteckige Sand-steinstelen ausgebildet, jüngere schließen mit Bogen und auch mit Akroterien ab oder übernehmen dezent klassizistische oder historisierende Formen und Ornamentik. Einige stellen sehr feine handwerkliche Arbeiten dar, denen durchaus auch eine künstlerische Bedeutung zukommt. Die jüngeren Grabmale, die ihre Inschriften dem Eingang zuwenden, während die nun zum Teil auch mit Metallzäunen eingefassten Grabflächen hinter ihnen liegen, sind zunehmend aus Granit hergestellt und haben obeliskenförmige Umrisse. Die letzte Bestattung erfolgte 1938. Auf dem Friedhof ist auch ein schlichtes Denkmal "[z]ur Ehre der Opfer des Weltkrieges" errichtet. Es nennt unterhalb eines Davidsterns sieben Gefallene und Vermisste und wurde nach der Inschrift von dem aus Ulrichstein stammenden Hermann Reiss I., New York, gestiftet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |