Siegmundshäuser Höfe 2
Siegmundshäuser Höfe 2
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
  • Siegmundshäuser Hof 2
Flur: 15
Flurstück: 25

Eine erste Erwähnung der Siegmundshäuser Höfe erfolgte 1697. Sie liegen südlich der Stadt und oberhalb des Weilers Langwasser hoch am Hang des Haubergs und bilden zwei Gruppen: die Vorderen und die Hinteren Siegmundshäuser Höfe. Während letztere stark oder vollständig erneuert wurden, vermitteln die Vorderen (Nr. 1 und 2) noch weiterhin ursprüngliche Strukturen. Siegmundshäuser Hof 2 stellt einen großen Fachwerkeinhof des ausgehenden 18. Jahrhunderts dar, der seit den 1960er Jahren nicht mehr als solcher genutzt wird. Der links angeordnete Wohnbereich ist durch Einbau einer Gerätehalle gestört, sonst blieb das ansprechende Fachwerk der Vorderseite (alle anderen sind mit Brettern verkleidet) im Wesentlichen erhalten.

Klassische Mann-Figuren gliedern das Gefüge rhythmisch. Zwei Brüstungsgefache, davon eines unter der Fenstergruppe der ehemaligen Oberstube, sind durch Hölzer hervorgehoben, die eine Herzform bilden. Die nur leicht überstehende Stockschwelle ist mit einem Stabprofil verziert und bewahrt Reste einer Frakturinschrift, die noch den Namen des Bauherrn und seiner Frau angibt (Johann Georg und Anna Elisabetha Stöhr), während der des Zimmermanns und die Angabe des Baujahrs verloren sind. Zum Hof gehört ein separat stehendes, aus Bruchsteinen gemauertes Backhaus des 19. Jahrhunderts, dessen Eingangsseite erneuert ist, das aber sonst gut erhalten blieb und einen freilich seit Jahrzehnten nicht mehr benutzten Backofen bewahrt. Der bedeutende Hof, der im 19. Jahrhundert wohl in großherzoglichem Besitz war, ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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