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Zum Winkelhof ausgebaute Anlage in wichtiger städtebaulicher Position zwischen Mittelstraße und Peter-Fuchs-Straße. Das im Kern noch aus dem 18. Jahrhundert stammende Wohnhaus wurde 1888 an der exponierten Giebelseite durch für diese Zeit typisches konstruktives Fachwerk repariert. Die Seite zum Hof ist verschindelt und leider mit großen Fenstern ausgestattet worden. Giebel und die Rückseite sind hingegen wenig verändert und zeigen insbesondere durch die Gruppierung der Wandständer zwischen den Fenstern charakterisiertes Gefüge.
Ein Nebengebäude bewahrte zur Zeit der Denkmalerfassung eine aufwendig gestaltete Haustür ähnlich der Am Mühlgraben 3: Sie dürfte ursprünglich Teil des Hauses gewesen sein und ist zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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