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Angenröder Straße 1-9; 2-4
Bellenwiesenweg
Heimertshäuser Straße 1-9; 2-8
Zeller Straße 1-13; 2-14
Die Ortschaft Billertshausen zeichnet sich durch eine Gesamtanlage aus, deren historische Bausubstanz vorzüglich erhalten ist. Insbesondere im Ortsmittelpunkt markieren mehrere Kulturdenkmäler wichtige Blickachsen. Im Verlauf der Durchgangsstraße reihen sich markante Hofanlagen aneinander, die an der Ortsperipherie wichtige Torfunktionen ausüben. Hier sind die Hofanlagen Zeller Straße 11 und 13 besonders erwähnenswert. Städtebaulich wichtige Höfe finden sich auch im Bereich der Heimertshäuser Straße. An der Antrifft wurde am östlichen Rand der Gesamtanlage eine ehemalige Mühle mit in das Ensemble einbezogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |