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Der seit dem mittleren bis späten 19. Jahrhundert ausgebaute Streckhof ist auf breitem, wenig tiefem Grundstück ausgebildet und hat keine Hoffläche. Das zweizonige Wohnhaus weist ein nachklassizistisches Fachwerk auf, dessen Straßenfassade mit Geschossstreben und schräg eingesetzten Stielen unterhalb der zu Dreiergruppen angeordneten Stubenfenster ein symmetrisches Bild anstrebt. Die zweiflügelige Eingangstür ist angepasst. Der anschließende Wirtschaftstrakt ist aus konstruktivem Fachwerk; der Stall aus gelbem Backstein hat einen seitlichen Eingang, wohl um das Vieh nicht direkt auf die Straße laufen zu lassen. Der Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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