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Die von den Straßen zurückgesetzte große Hofanlage ist im Kern ein Einhof, der um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sein dürfte und später mehrfach seitlich und rückwärts erweitert wurde. Bewahrt blieb ein sehr klares konstruktives Fachwerk, das in den zwei Zonen des Wohnteils mit Geschossstreben und einfacher Verriegelung auskommt. Der hohe Bereich oberhalb des aus Basalthaustein gemauerten Stalls ist zweifach verriegelt. Über niedriger Sandsteintreppe ist eine nachklassizistische Haustür erhalten geblieben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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