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Der kleine traufständige Streckhof weist unterschiedliche Bauphasen auf, die trotz einer urwüchsigen Strebe im Obergeschoss des Wohnteils kaum vor das 19. Jahrhundert zurückreichen dürften. Der Wohnteil ist zweigeschossig und zweizonig, das Gefüge besteht aus ungleich starken Ständern, langen Streben und einfacher Verriegelung; jünger und ebenfalls ein- oder zweimal erweitert ist der an der Giebelseite des Wohnhauses angesetzte Wirtschaftstrakt mit einer Tenne zwischen zwei Stallzonen. Dokumentiert ist so die bauliche Entwicklung eines kleinbäuerlichen Betriebs vom 19. bis in das frühe 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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