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Anschauliches Beispiel eines Streckhofs. Ältester Teil ist das Wohnhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert mit Mann-Verstrebung und schön ausgebildetem Quergebälk. Im 19. Jahrhundert wurde das Wohnhaus repariert und es entstand der Stall- und Scheunentrakt neu. Die Stallmauer ist aus Basalt mit Sandsteindetails errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |