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Die Hofanlage am Ortsrand stammt im Kern aus dem späten 19. Jahrhundert. Das Fachwerkgefüge ist konstruktiv und sparsam; es wird bestimmt durch lange Streben und eine im Obergeschoss wohlerhaltene Brustriegelkette. Das Wohnhaus wurde um 1900 rückwärts erweitert für eine massiv errichtete Werkstatt mit Fachwerkobergeschoss, aus dieser Zeit stammen entsprechend der Dachstuhl und auch die historisierende Haustür mit Oberlicht. Seitlich schließen sich dem Wohnhaus ein Stall, die Tenne und ein weiterer Stall an. Das Anwesen ist im Wesentlichen ungestört und stellt ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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