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Exponiert jenseits des Bahnhofs gelegenes villenartiges Wohnhaus. Der über hangausgleichendem Sockel eingeschossige und rechteckige, großenteils aus Kunststeinquadern gefügte Baukörper schließt mit steilem Krüppelwalmdach Er ist an der östlichen Längsseite erweitert durch einen breiten Risalit mit hohem Dreiecksgiebel und hat an der zum Dorf gerichteten Schmalseite einen erkerartigen Vorbau mit Balkon. Bemerkenswert sind die unterschiedlichen Fenster- und Eingangsformen. Entstanden 1924 nach städtischen Vorbildern ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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