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Das Haus erhebt sich giebelständig nördlich des Westwerks der Liebfrauenkirche und ist hier von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Sein Fachwerkgefüge ist recht schlicht, es wird durch lange, leicht geschweifte Streben an den Eckständern und zu Seiten der Bundständer ausgesteift und kommt sonst mit Wandständern und einfacher Verriegelung aus. Das Erdgeschoss scheint angepasst erneuert zu sein, der einzige Bauschmuck ist ein Stabprofil an den exponierten Stockschwellen, das eine Datierung des Baukerns in das mittlere bis späte 17. Jahrhundert zulässt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |