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1902 durch die Gießener Architekten Stein und Meyer entworfenes, über einem Sockel aus Basaltquadern errichtetes zweigeschossiges Wohnhaus, dessen Straßenfront durch Baukanten und segmentbogige Fenstergewände aus Backstein gekennzeichnet ist. Das Hauptmerkmal stellt jedoch ein Seitenrisalit dar, der mit geschweiftem Neorenaissancegiebel abschließt, bekrönt durch Kugeln, Dreiecksgiebel und einen kleinen Obelisken. Das Haus mit zeittypischem Dekor ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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