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Das 1927 auf einem Hanggrundstück errichtete Wohnhaus ist ein der Zeit gemäßer eingeschossiger Putzbau über einem Basaltsockel und abschließend mit breitem, heute plattenverkleidetem Mansardgiebel. Es bildet einen Teil der Gesamtanlage "Südwestliche Stadterweiterung".
Das Grundstück wird zur Vogelsbergstraße durch eine Futtermauer aus Basaltbruchsteinen begrenzt; bemerkenswert ist hier ein korbbogiges Portal, das mit gestuften und unterschnittenen Gesimsplatten abschließt, die, zur Mitte ansteigend, durch eine Kugel bekrönt werden. Der Schlussstein des Bogens zeigt unterhalb einer expressionisierenden Zackenkrone die Initialen des Bauherrn und das Baujahr. Die auf diese Weise besonders anspruchsvoll gestaltete Grundstücksbegrenzung ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |