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Vogelsbergkreis
Lautertal
Hörgenau
  • Gesamtanlage
Hörgenau

2, 4, 6, 8, 8A, 10, 12, 14 13 1 3, 7, 910, 121, 3, 5 2, 4 5 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 Die Gesamtanlage umfasst den Dorfkern zu beiden Seiten der in den späten 1830er Jahren als Staatsstraße ausgebauten Vogelsbergstraße. Das Ortsbild bestimmend sind große Höfe, erbaut nach dem Dorfbrand von 1865 und bis in das frühe 20. Jahrhundert. Hierzu zählen Vogelsbergstraße 4, 5, 6, 10 und 12; während letzterer die Tradition des Einhofs beibehalten hat, sind die anderen als winkelförmige Hofanlagen mit meist giebelständigen Wohnhäusern entstanden. Bemerkenswert ist, dass an dem schindelverkleideten Wirtschaftsbau Vogelsbergstraße 8 in der Art der Leiterhäuser lange Haken verwahrt blieben, die bei Brandkatastrophen zum Einreißen von Gebäuden dienten. Tiefer gelegen hat sich am Nordostrand des Dorfs ein bedeutender älterer Hof, augenscheinlich das älteste Gebäude in Hörgenau, im Kern erhalten (An der Lauter 2); ebenfalls am Bach steht das Backhaus. Der im Wesentlichen parallel zur Vogelsbergstraße führende und mit ihr durch mehrere Wege verbundene Verlauf der Rathaus- und Lindenstraße scheint nachgeordnet; neben dem gemeinschaftlichen Gefrierhaus (Lindenstraße 3) hat freilich bis vor wenigen Jahren ein klassizistischer Fachwerkbau des beginnenden 19. Jahrhunderts bestanden. Die Gesamtanlage schließt hier nach Süden mit den großen, im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts entstandenen Höfen Friedhofstraße 1 und Rathausstraße 4 ab. Der Straßenraum findet mit dem Hof Rathausstraße 5 einen wirkungsvollen städtebaulichen Abschluss. Daneben setzt die ehemalige Schule mit ihrem Dachreiter einen bedeutenden Akzent.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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