Am Weiher 4
Kirchstraße 4
Am Weiher dorfeinwärts
Kirchstraße von Westen
Kirschenweg nach Süden
Am Weiher 17
Zu den Eichen 5
Am Weiher zur Kirchstraße
Kirchstraße, Fassadendetails
Schulhausstraße von Süden
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Bernshausen
  • Gesamtanlage
Bernshausen

Am Weiher

9, 11, 15, 17

4, 8, 10, 12

Kirchstraße

1, 3, 5, 7, 9, 11, 11A, 15

2, 4, 6, 8, 10

Kirschenweg

2

Schulhausstraße

1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15

8, 10, 12

Zu den Eichen

1, 5

2, 4, 6

Die Gesamtanlage Bernshausen umfasst im Südosten den Ortskern mit der Kirchstraße als Hauptachse, so wie ihn bereits ein Plan aus dem Jahr 1735 zeigt. Der Straße folgte auch der Holzgrabenbach, bis er 1936 verrohrt wurde. Die Bausubstanz der ursprünglich durchweg giebelständigen Höfe an der Kirchstraße reicht freilich nur bei den Nrn. 6 und 8 deutlich vor das 19. Jahrhundert zurück. In den anderen Fällen dokumentiert sich die Entwicklung der Landwirtschaft in den beiden vergangenen Jahrhunderten, etwa mit dem im 19. Jahrhundert zum Winkelhof erweiterten Anwesen Kirchstraße 15, dessen Ökonomiebau ein Mansarddach trägt und das die Gesamtanlage wirkungsvoll nach Osten abschließt, oder mit dem mächtigen, zurückgesetzten Scheunen- und Stallbau des Hofs Kirchstraße 1 aus dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts. Der zurück-gesetzte, schindelverkleidete Einhof Kirchstraße 4 aus dem 19. Jahrhundert bewahrt über einem Sockel aus Sandstein-quadern seine nachklassizistische Haustür und die Eindeckung des Anbaus mit Hohlziegeln. Die Kontinuität der Bauentwicklung im Dorf findet allerdings ihr Ende vor der Errichtung des um 1970 entstandenen Wohn- und Geschäftshauses Kirchstraße 3. Fast unspektakulär gliedert sich die Kirche im oberen Abschnitt der Kirchstraße in die Parzellenabfolge; als Steinbau und besonders mit ihrem Dachreiter ist sie freilich im Ortsbild hervorgehoben. Vor der Kirche teilt sich die Straße und umfasst das Grundstück Kirchstraße 7 auf beiden Seiten, hier erhebt sich ein Streckhof, dessen mit Platten verkleidetes Wohnhaus durch ein Mansarddach auffällt. Es stammt mit seinem verdeckten konstruktiven Fachwerkgefüge wohl aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts und beherbergte bis 1899/1900 Schule und Lehrerwohnung. Unterhalb von Kirche und Schule erhebt sich an der Stelle des 1735 erwähnten und 1828 erneuerten "gemeinen Backhauses" ein verputzter Nachkriegsbau aus 1947. Als Gemeindehaus umfasst er im Erdgeschoss einen öffentlichen Backofen und ursprünglich einen Raum für die Feuerwehr. Der jüngere, westliche Abschnitt der Gesamtanlage hat sich in Richtung Schlitzübergang entwickelt. Der untere Teil der Schulhausstraße reicht dabei bereits in das 18. Jahrhundert zurück; den Ortseingang bestimmt Schulhausstraße 1 als gut erhaltenes ehemaliges Wohn-Stall-Haus aus dem mittleren 19. Jahrhundert. Hier und an den Straßen Am Weiher und Zu den Eichen zeigen die Höfe geradezu beispielhaft und fast ungestört die Entwicklung der Bauformen und -größen vom 19. bis weit in das 20. Jahrhundert. Zu beobachten ist die Ablösung des Ein- oder Streckhofs (zum Beispiel Schulhausstraße 12) durch Winkel- oder Dreiseithöfe mit massiv errichteten Wohnhäusern (darunter Zu den Eichen 6 aus 1933 und ähnlich Am Weiher 4), und auch der Übergang von traditioneller Bauweise (Am Weiher 10 als nachklassizistischer, verschindelter Fachwerkbau) zu einem traditionalistischen Heimatstil (unter anderem Zu den Eichen 2), der die Neubauten nach dem Brand von 1932 prägt. Ähnlich wie die 1725 erweiterte Kirche im älteren Dorfbereich setzt die Schule von 1899/1900 (Schulhausstraße 13) im jüngeren einen freilich zurückhaltenden städtebaulichen Akzent. Der sehr klar die Dorf- und Hofentwicklung in vier Jahrhunderten dokumentierende Siedlungskern Bernshausens rechtfertigt die Ausweisung einer aus geschichtlichen Gründen zu schützenden Gesamt-anlage.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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