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Am Stierberg
1, 3
2, 4, 6, 8
Zum Pfingstborn
3, 5, 7, 9, 9A
Durch die ausgebaute Lindenstraße vom Dorfkern getrennt, zeigt die Bebauung am Stierberg einen jüngeren Dorf-ausbau, der gegen Ende des 18. Jahrhunderts ansetzt und dessen zunächst kleine Höfe teilweise bis in das 20. Jahrhundert stark ausgebaut wurden. Sie sind somit alle als bau-, sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Dokumente von besonderer Bedeutung. Augenfällige Beispiele hierfür sind Am Stierberg 3 mit noch fein profiliertem Quergebälk und feiner Schnitzerei am Eckständer sowie Am Stierberg 8. In der auf schmalem Terrain entstandenen, nach und nach geschlossenen traufständigen Hofreihe Zum Pfingstborn ist das Anwesen Nr. 5 hervorgehoben. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |