Am Tiergarten 4 und 2
Pfordter Straße Ecke Im Ort
Pfordter Straße 11
Im Ort_Am Buchrain
Kirchgasse 1
Im Ort nach Westen
Alte Straße 1
Pfordter Straße aus der Hofreite Friedhofsweg 1
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Pfordt
  • Gesamtanlage
Pfordt

Alte Straße

1

2, 4, 4A, 6

Am Buchrain

1, 3

2, 4

Am Sandacker

5, 7

8

Am Steinbruch

3, 15

Am Tiergarten

1, 3, 5, 7

2, 4, 6

Friedhofsweg

1

Im Ort

1, 3, 5, 7, 9, 11

2, 4, 6, 8, 10, 10A, 12

Im Winkel

1, 3

2, 4, 6

Kirchgasse

1, 3

2, 4

Pfordter Straße

12, 14, 16, 18, 20, 22, 24

11, 13, 15, 19, 21, 25, 27, 29, 31, 35

Die weit zu fassende Gesamtanlage umschließt besonders in ihrem nördlichen und östlichen Abschnitt eine dichte und sehr wenig durch Störungen beeinflusste Gruppierung von meist großen Hofanlagen des 18., 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts. Sie formieren sich vor allem nördlich der oberen Pfordter Straße an den Sackgassen Im Winkel und Kirchgasse und der Nebenstraße Im Ort. Ein verhältnismäßig großer Teil der Wohnhäuser und auch einige Wirtschaftsgebäude sind separat als Kulturdenkmäler zu behandeln, und haben wie auch andere Bauten in der Gesamtanlage wichtige Funktionen im Ortsbild, im Umfeld von Kirche und Schule etwa das Anfang des 19. Jahrhunderts entstandene Fachwerkwohnhaus Im Ort 9 oder gegenüber das freilich 1970 „völlig renovierte" ehemalige Backhaus Im Ort 3. Die Straße Im Ort wird im Süden wirkungsvoll von den beiden verschindelten Fachwerkbauten Nr. 11 und 12 aus dem frühen 20. beziehungsweise dem beginnenden 19. Jahrhundert eingefasst, die Abzweigung der Straße Am Buchrain bestimmt der konstruktive Fachwerkbau Im Ort 10 aus dem frühen 19. Jahrhundert.

Der südlich der Pfordter Straße gelegene Abschnitt der Gesamtanlage wird von einigen großen Hofanlagen geprägt, die vor allem im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts in traditionalistischer Weise errichtet worden sind. Dazu zählen Alte Straße 1 und der gestreckte Wirtschaftstrakt von Pfordter Straße 11, Pfordter Straße 25 sowie schließlich der zu Im Ort 9 zählende Stall-Scheunenbau an der Pfordter Straße. Sie alle dokumentieren zum einen in Fortsetzung der älteren Höfe die Entwicklung der Landwirtschaft und zum anderen das Bedürfnis, sich mit Neubauten historischen Strukturen anzupassen.

Im Süden reicht die Gesamtanlage bis zur Fulda und bezieht Mühle und Flussübergang ein.

Besser noch als im Norden (mit den Scheunenrückseiten Am Steinbruch) lässt sich im Süden und Südwesten der Gesamtanlage der historische Ortsrand erfahren; hier blieb, bedingt durch die Wirtschaftsflächen hinter den großen Höfen ein Abstand zu anschließenden Neubaugebieten erhalten, teilweise (hinter Alte Straße 6) als Streuobstwiese genutzt.

Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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