Neuer Weg 3
Gesamtanlage Ulrichstein II, Ludwigstraße 20 und 22
Ludwigstraße/Ecke Neuer Weg nach Westen
Neuer Weg Nr. 2, 3, 5
Ohmstraße 23 bis 19
Ludwigstraße ab Nr. 25 nach Westen
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
  • Gesamtanlage
Ulrichstein II, Ludwigstraße

Ludwigstraße 21, 23, 25, 27, 29, 31, 35, 37, 39 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32 Neuer Weg 1, 3, 5 2, 4, 6, 6A Ohmstraße 19, 21, 2320, 24, 26Der Name der Ludwigstraße weist darauf hin, dass sie in großherzoglicher Zeit entstand. Sie bildet – zusammen mit Abschnitten des Neuen Wegs und der Ohmstraße – eine kleine Stadterweiterung mit einigen wichtigen und durchaus gefälligen, wenn auch architektonisch nur wenig spektakulären Bauten. Dazu gehört das 1903 erbaute großherzogliche Forstamt (Ludwigstraße 22), ein villenartiger verschindelter Bau mit aufwendig ausgeführtem Dach. Das Haus wurde ab 1948 als Postamt genutzt. In diesem Zusammenhang erfolgten seit den 1960er Jahren leider eine Reduktion der Dachformen, der massive Ersatz des Erdgeschosses, die Entfernung der Grundstückseinfassung und eine ungeschickte Erweiterung des Gebäudes. Ludwigstraße 25, Ende des 19. Jahrhunderts erbaut und ab 1904 in großherzoglichem beziehungsweise staatlichem Besitz, beherbergte zeitweise die Bezirkskasse. 1936 errichtete die Stadt ein Wohn- und Geschäftshaus zur Unterbringung der Apotheke (Ludwigstraße 21). Geplant wurde der stattliche verschindelte Bau, der mit einem markanten Krüppelwalmdach abschließt, durch das Kreisbauamt Schotten. Jugend- und Heimatstil sind spürbar. Um die genannten Bauten scharen sich gleichzeitige, zumeist kleinbürgerliche, aber auch bäuerliche Anwesen, die in der Gesamtschau ein Zeugnis der Stadtentwicklung Ulrichsteins zu Beginn des 20. Jahrhunderts darstellen. Das Straßenbild findet nach Osten mit Kirche und Schlossberg im Hintergrund einen wirkungsvollen Abschluss. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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