Am Mühlgraben 7
Peter-Fuchs-Straße ab Nr. 13 nach Nordwesten
Gesamtanlage Wohnfeld, Peter-Fuchs-Straße ab Nr. 19
Peter-Fuchs-Straße/Ecke Kirchstraße
Backhausweg 4/Ecke Steinweg 3
Kirchstraße ab Nr. 5 nach Norden
Peter-Fuchs-Straße 7
Peter-Fuchs-Straße 17
Backhausweg 4
Puschweg von der Mittelstraße
Peter-Fuchs-Straße 16
Peter-Fuchs-Straße 26
Peter-Fuchs-Straße/Ecke Kirchstraße
Puschweg 2
Kirchstraße/Ecke Peter-Fuchs-Straße nach Südosten
Mittelstraße/Ecke Kirchstraße nach Osten
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Vogelsbergkreis
Ulrichstein
Wohnfeld
  • Gesamtanlage
Wohnfeld

Am Mühlgraben

2, 3, 4, 5, 7

Backhausweg

1, 3, 5

2, 4

Kirchstraße

1, 3, 5, 7

4, 6, 8, 10, 12

Mittelstraße

1, 3, 5, 5A

6, 8

Peter-Fuchs-Straße

5, 7, 7A, 9, 9A, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25

6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26

Puschweg

1, 2, 3

Stammwiesenweg

1

2, 4, 6

Steinweg

1, 3, 5, 7, 9

2, 4, 6, 6A, 8, 12

Wiesenweg

1

Die Gesamtanlage umfasst den relativ gut erhaltenen Dorfkern, dessen Nordgrenze der Streitbach bildet. Die Verkehrserschließung erfolgt wesentlich durch Steinweg und Peter-Fuchs-Straße, die einen weiten Bogen bilden. „Sehne" dieses Straßenbogens ist die schmalere Kirchstraße, benannt nach dem Fachwerkgotteshaus, das hier unprätentiös und ohne Kirchhof in die dichte und unregelmäßige Bebauung aus verschiedenartigen Hofformen integriert ist. Der parallel zur Kirchstraße verlaufende Klapperbach ist verrohrt. Eine Anzahl Verbindungs- und Stichwege ergänzt das Straßensystem, darunter ist die Mittelstraße von besonderer Bedeutung. Die Hofanlagen, meist in jüngerer Zeit ergänzt und erweitert, reichen vereinzelt bis in das 17. Jahrhundert zurück (Mittelstraße 5, Peter-Fuchs-Straße 12), gehören aber zumeist dem 19. Jahrhundert an (Backhausweg 5, Kirchstraße 1, Peter-Fuchs-Straße 9A und 18, Puschweg 2 seien als verschiedenartige Beispiele hierfür genannt). Einige ansprechende Haustüren aus der Zeit um 1900 sind erhalten geblieben (u. a. Am Mühlgraben 3, Stammwiesenweg 6, Steinweg 3 und 12), sie dürften von Schreinern in Wohnfeld und Sellnrod gefertigt worden sein.

Die Unregelmäßigkeit des Straßennetzes und der Bebauung führt mehrfach zu gestaffelt auftretenden Giebelreihen (Mittelstraße 1/Peter-Fuchs-Straße 8, Peter-Fuchs-Straße 13/15).

Während die Kirche, trotzdem sie mit ihrem Dachreiter eine dominierende Funktion hat, städtebaulich eher untergeordnet platziert ist, bilden im Nordwesten die ehemalige Schule (Stammwiesenweg 2) und das Backhaus (Backhausweg 1) sowie im Nordosten der Brunnen vor Kirchstraße 1 gewisse Schwerpunkte in der Gesamtanlage. Gegenüber der Schule sind in der Peter-Fuchs-Straße Beispiele jüngerer Hofanlagen aus der Zeit um 1900 mit in der Größe bescheideneren Wohnhäusern erhalten geblieben (Nrn. 7 und 5).

Die Gesamtanlage endet im Norden und auch im Nordwesten an der Peter-Fuchs-Straße mit einem typischen, unverbauten Ortsrand, im Süden schließt sie hingegen abrupt, ohne eine kleine Dorferweiterung der Zeit um 1900 am Steinweg (oberhalb des städtebaulich wirkungsvoll platzierten ehemaligen Tagelöhnerhauses Steinweg 12) mit einzuschließen, da hier irreversible Veränderungen und Neubauten überwiegen. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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