Hainigweg 12
Hainigweg 3 und 1
Rudloser Straße 17
Kirchgasse ab Nr. 10 nach Südosten
Kirchgasse/Ecke Am Rain nach Nordwesten
Kirchgasse 9
Pfarrgasse 23
Landenhäuser Straße ab Nr. 13 nach Nordwesten
Lauterbacher Straße 8, 10, 12
Rudloser Straße ab Nr. 48 nach Südwesten
Hainigweg/Ecke Rudloser Straße
Kirchgasse 4
Bahnhofstraße/Ecke Kirchgasse nach Süden zum Dorfkern
Am Wörth ab Nr. 6 nach Westen
Pfarrgasse
Pfarrgasse ab Nr. 10 nach Südwesten
Bahnhofstraße 21
Bahnhofstraße 5
Rudloser Straße/Ecke Landenhäuser Straße nach Osten
Am Rain 8, 6 und 4
Rudloser Straße 15
Hainigweg 9
Hainigweg 19 und 17
Hainigweg ab Nr. 7 nach Nordwesten
Bahnhofstraße 17
Am Wörth 7, Stall
Am Rain Nr. 5
Am Rain ab Nr. 13 nach Norden
Am Rain ab Nr. 5 nach Südosten
Lauterbacher Straße ab Nr. 25 nach Südosten
Rudloser Straße 28, ehem. Schulmühle
Am Rain ab Nr. 7 nach Nordwesten
Rudloser Straße 41 (Ställchen) und 42
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Vogelsbergkreis
Wartenberg
Angersbach
  • Gesamtanlage
Angersbach I, Dorfkern

Am Rain

1, 3, 5, 7, 9, 11, 13

2, 4, 6, 8

Am Sonnberg

1

Am Wörth

1, 3, 5, 9, 11

4, 6, 8, 10, 12

Bahnhofstraße

1, 3, 5, 7, 9, 11, 15, 17, 19, 21, 23

2, 4, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 26

Borngässchen

4, 6, 8

Hainigweg

1, 3, 5, 7, 9, 15, 17, 19

2, 4, 6, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22

Kirchgasse

1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21

2, 4, 6, 8, 10, 12

Landenhäuser Straße

1, 5, 7, 9, 9A, 11, 13, 15

2, 4, 6, 8

Lauterbacher Straße

1, 3, 5, 7, 9, 11, 15, 17, 21, 25

2, 4, 8, 10, 12, 14, 16

Mühlstraße

12

Pfarrgasse

1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25

2, 4, 6, 8, 10

Rudloser Straße

1, 3, 5, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 29, 31, 31A, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47

2, 2A, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 28, 34, 34A, 38, 40, 42, 48, 50, 52, 58, 60

Stangenweg

2

Den Kern der Gesamtanlage bilden der Kirchhof, der auf erhöhtem Platz fast unmittelbar südlich der Aue der Lauter angelegt ist, und die nördlich und westlich anschließenden Straßen Am Rain und Kirchgasse. Der Kirchhof mit der das Ortsbild dominierenden Kirche wird umgeben von einem Mauerzug, der in seiner heutigen Form spätestens 1664 zu Wehrzwecken errichtet wurde. Der nördliche Abschnitt der Mauer geht aber wohl auf den Ansitz der Herren von Angersbach zurück, der dementsprechend die oval abgegrenzte Fläche der heutigen Grundstücke Am Rain 5, 7, 9 und 11 umfasst haben dürfte. Diese historische Mitte Angersbachs entstand auf einem Schwemmkegel, den der von Rudlos kommende Bach (Dorfwasser) in die Aue der Lauter vorgeschoben hat. Prägend ist westlich der Kirche eine fast städtisch dichte, meist kleinteilige Bebauung, die sich jedoch in der Regel traufständig zeigt (Ausnahme Kirchgasse 4 aus der Zeit um 1700) und bäuerlichen Charakter vermittelt. Hofplätze sind kaum vorhanden. Die Ausformung der Gebäude folgt der gegebenen räumlichen Enge teilweise mit auch sozialgeschichtlich interessanten Lösungen (z.B. Pfarrgasse 5 und 7).

Die Mauer des Kirchhofs ist teilweise von außen bebaut; von Westen führt eine schmale Gasse hindurch. Im Süden blieb vor der Mauer ein Streifen wie als strategisches Vorfeld einer Befestigung freigehalten, im Norden ist die genannte frühere Burg der Herren von Angersbach zu vermuten.

Nordöstlich des Kirchhofs folgen Schulgebäude (Pfarrgasse 17 und 19) und das ehemalige Pfarrhaus (Pfarrgasse 8) mit einem der ältesten Fachwerkgefüge des Dorfs. Die benachbarten großen Hofanlagen Pfarrgasse 23 und besonders 25 schließen die Gesamtanlage hier markant nach Osten ab, im Nordosten wird sie durch die Aue der Lauter begrenzt.

Westlich des engeren Dorfkerns hat sich zu beiden Seiten des Dorfwassers (Bahnhofstraße) eine großzügigere und regelmäßigere Baustruktur entwickelt, bestimmt von wenig gestörten Zeilen großer traufständige Ein- und Parallelhöfe, die zum Teil repräsentativen Anspruch aufweisen. Bahnhofstraße 2, im Kern noch aus dem 17. Jahrhundert, ist hier die älteste Anlage. Sie leitet über zur Lauterbacher Straße, die auf ihrer Südseite, dem ortsgeschichtlich und städtebaulich bedeutenden früheren Gemeindewirtshaus Lauterbacher Straße 2 folgend, mit einer bemerkenswerten Staffel giebelständiger Bauernhäuser aufwartet (Nrn. 8, 10 und 12). Gegenüber bestimmt der massive Scheunenbau der früheren Großmühle das Ortsbild, dahinter schließt die Gesamtanlage mit der Flussaue und dem Mühlgraben.

Die Lauterbacher Straße setzt sich in der Landenhäuser Straße nach Osten fort. Hier gruppieren sich am Rand des Dorfkerns einige große klassizistische Fachwerkbauten, von denen das heutige Rathaus (Landenhäuser Straße 11) noch ganz traditionell als großer Einhof errichtet wurde.

Schließlich hat sich im 18. Jahrhundert eine straßendorfartige Erweiterung vom Dorfkern aus nach Süden entwickelt. Sie folgt, am städtebaulich wichtigen Haus Nr. 1 von der Landenhäuser Straße abzweigend, der Straße nach Rudlos sowie dem Lauf des Dorfwassers, das im unteren Straßenabschnitt bis 1963 offen verlief. Hier ist die Straße platzartig breit und wird im Osten durch eine fast geschlossene Reihe von Höfen (Nrn. 12, 44, 16, 18, 20 und 22) begrenzt, denen, zum Teil weniger gut erhalten, die Höfe 11, 13 und 15 gegenüberstehen. Oberhalb davon ist die Bebauung stärker gestört; von der 1429 erwähnten Hader-, Haller-, Schultheißen- oder Schulmühle (Rudloser Straße 28) stammt das veränderte Wohnhaus im Kern aus 1843. Gegenüber steht ein auf Grund seiner Form, seines Erhaltungszustands und seiner Auszierung überaus wertvoller Hof (Rudloser Straße 25), dem einfachere traufständige Anwesen folgen.

Im Bereich des beginnenden Hainigwegs, der ursprünglich ins benachbarte Lauterbach führenden Straße, ist die Bebauung noch einmal verdichtet. Hinter den großen und besonders anspruchsvoll auftretenden Hofanlagen Rudloser Straße 45 und 47 flankiert den zum Sonnberg stark ansteigenden Hainigweg eine zunehmend kleinbäuerlich werdende interessante Baustruktur, die bis in das frühe 18. Jahrhundert zurückreicht (Hainigweg 14 aus 1722). Die Gesamtanlage findet hier einen wirksamen Abschluss mit dem hoch gelegenen, gestreckten Baukomplex Hainigweg 17/19.

Die vom spätgotischen Turm der Kirche dominierte Gesamtanlage ist in der Gesamtschau relativ wenig gestört. Sie umfasst eine Vielzahl von Gebäuden und Höfen, die aus dem 16. bis 19. Jahrhundert stammen. Bemerkenswert ist der für dörfliche Siedlungen hohe Anteil an Häusern, die vor das 18. Jahrhundert zurückreichen und unterschiedlichste Gesellschaftsgruppen und Wirtschaftsformen aus dieser und der folgenden Zeit ins Bild setzen. Ebenfalls häufiger als in anderen Dörfern existieren neben klassischen Ein- und Streckhöfen Hofformen, bei denen Wohn- und Wirtschaftsgebäude getrennt errichtet sind. Der Bestand an Konstruktionsarten des Fachwerks reicht entsprechend weit zurück und ist insgesamt von guter Qualität, was die Bedeutung der Gesamtanlage unterstreicht.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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