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In unmittelbarer Nähe zur Antrift befindliches Tagelöhnerhäuschen in einem Geschoß über einer kräftigen Sockelzone und einem schlichten Fachwerkgefüge aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern. Das Tagelöhnerhaus aus dem frühen 19. Jh. steht vermutlich in sozialgeschichtlichem Zusammenhang mit der benachbarten Mühle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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