Am Hohenwiesenweg 13 und 15
Am Hohenwiesenweg nach Norden
Vogelsbergstraße 46
Vogelsbergstraße 74 und 76
Am Hohenwiesenweg18, Vogelsbergstraße 66
Vogelsbergstraße 43 bis 47, ehem. Brauerei
Am Hohenwiesenweg18, Vogelsbergstraße 66
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Vogelsbergkreis
Schotten
  • Gesamtanlage
Schotten II, südwestliche Stadterweiterung

Alte Straße

13

2

Am Hohenwiesenweg

1, 3, 5, 7, 11, 13, 15, 17, 19, 21

6, 8, 10, 14, 18

Vogelsbergstraße

33, 35, 37, 37A, 41, 43, 45, 47, 49

46, 48, 50, 52, 54, 56, 66, 68, 70, 72, 74, 76, 80

Die Gesamtanlage umfasst die sich im Südwesten an den Stadtkern anschließende Stadterweiterung. Sie folgt im Wesentlichen der aus Schotten nach Nidda und in die Wetterau führenden Ausfallstraße (Vogelsbergstraße), die im Ortsbereich heute durch eine Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Räumlich und zeitlich ausgehend vom nicht erhaltenen Bahnhof, von der 1889 errichteten Oberförsterei (Lohgasse 3) und dem früheren Kreisamtsgebäude (1890, Vogelsbergstraße 53) sowie dem ehemaligen Finanzamt (Am Hohenwiesenweg 1) vermittelt hier eine Anzahl von zum Teil recht repräsentativen Bauten die Stadtentwicklung Schottens von der Gründerzeit bis über den Ersten Weltkrieg und in die Zwischenkriegszeit hinein. Zwischen den abschnittsweise locker aneinandergereihten Villen und Wohnhäusern sind auch Geschäftsbauten entstanden. Zu ihnen gehören vor allem die exponiert stehende ehemalige Brauerei der Gebrüder Schmidt (Vogelsbergstraße 43–47), die 1891 zum bestehenden Umfang erweitert wurde, eine Weberei (Vogelsbergstraße 37) und das Gasthaus "Posthäuschen" (Vogelsbergstraße 52). Oberhalb der Vogelsbergstraße sind bis in die 1920er Jahre Am Hohenwiesenweg und darüber hinaus an der Alten Straße weitere Wohnhäuser mit Gartenstadt- oder Landhauscharakter errichtet worden. Dazu gesellen sich Mehrfamilienhäuser mit traditionalistischem Duktus, der vereinzelt durch Applikationen des Jugendstils oder des Expressionismus ergänzt wird. Schließlich passt sich die 1952 geweihte katholische Kirche, deren ursprünglich modern auftretender Turm später mit einem verschieferten Obergeschoss versehen wurde, als konventioneller Putzbau der Struktur der Gesamtanlage an und schließt sie nach Norden ab.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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