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Um 1830 errichtetes Fachwerkwohnhaus an der innerörtlichen Kreuzungssituation in einem regelmäßig strukturierten Fachwerkgefüge aus doppelt verriegelten Stockwerkstreben in den Eck- und Bundgefachen. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgeprägt. Der Eingang über der stattlichen Sockelzone wird von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. Eine besondere städtebauliche Qualität erhält das Haus durch das abschließende Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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