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Zur Hofanlage gehört ein großes, mit seiner Rückseite zur Straße stehendes Fachwerkwohnhaus, das 1862 über einem Sockel aus Sandsteinquadern aufgerichtet worden ist. Es dürfte sich ursprünglich um ein Wohn-Stall-Haus gehandelt haben, dessen sicher anspruchsvolles konstruktives Gefüge unter der Plattenverkleidung ungestört erhalten blieb. Der gegenüber stehende, ebenfalls große Stall- und Scheunentrakt, wesentlich aus Fachwerk, ist im 20. Jahrhundert in die bestehende, traditionelle Form gebracht worden. Das Wohnhaus ist aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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