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Das Wohnhaus einer Hofanlage am oberen Dorfrand ist über hangausgleichendem Sockel errichtet und zeigt dort, wo es nicht mit Kunststoff verkleidet ist, ein Fachwerkgefüge des frühen 19. Jahrhunderts. Kennzeichen sind die einfache Verriegelung und die langen Fußstreben, die die Konstruktion aussteifen und gleichzeitig durch ihre symmetrische Anordnung ein ansprechendes, freilich durch Fenstervergrößerungen gestörtes Fassadenbild bewirken. Die Geschosstrennung wird noch durch ein Profil betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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