Welzgasse nach Norden
Kehrweg und Steinweg
Müser Straße nach Norden
Kehrweg 9
Steinweg 2
Steinweg
Schlossstraße 3
Schlossgasse von Westen
Schlossgasse nach Westen
Kehrweg nach Süden
An der Post nach Norden
Kehrweg nach Süden
Am Bockelberg nach Süden
Welzgasse nach Osten
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Stockhausen
  • Gesamtanlage
Stockhausen I, Überdorf

Am Bockelberg

1

2, 4, 6, 8

An der Post

3

Hochstraße

1

2

Kehrweg

1, 3, 5, 7, 9

2, 4, 6, 8

Schlossstraße

1, 3, 5, 7

2, 4, 6, 8

Steinweg

1

2, 4, 8, 10, 12

Welzgasse

1, 3, 5, 7

2, 4, 6, 8

Die Gesamtanlage grenzt im Westen unmittelbar an den Schlossbereich und umfasst im Norden die hochgelegene Kirche, die mit ihren Nachbarbauten, dem Pfarrhaus und den beiden Schulen, das Ortsbild dominiert. Die Nordseite der Schlossstraße und der obere Teil des Kehrwegs werden in einer auffallenden Regelmäßigkeit durch Höfe geprägt, die nach dem Brand von 1899 wiedererstanden sind. Ihre Kennzeichen sind sorgfältig gefügte Sandsteinsockel, Schindelverkleidung und die zum Teil erhaltenen, besonders aufwendigen Haustüren zumeist mit Neorenaissancedekor.

Vor allem der untere Teil des Kehrwegs und die gesamte Welzgasse haben hingegen eine wertvolle Baustruktur fast geschlossen bewahrt, die in das 18. und vielleicht 17. Jahrhundert zurückreicht und dezent bis in das 19. und frühe 20. Jahrhundert ergänzt wurde. Der durch die Welzgasse ursprünglich offen verlaufende Welzgraben ist 1956 geschlossen worden. Dadurch verlor die bemerkenswerte in den Schlossbereich führende "Kutscherbrücke" aus dem frühen 19. Jahrhundert ihren Sinn und wurde entfernt. Eine wesentliche Änderung im Bereich der Gesamtanlage war schließlich Ende der 1960er Jahre der drastische Durchbruch der Müser Straße nördlich der erneuerten Altfellbrücke. Die Hofanlagen zu beiden Seiten der Brücke (Welzgasse 2 und Steinweg 2) fassen das Bild jedoch noch einigermaßen in überkommener Weise zusammen, ergänzt durch die anschließenden Höfe bachauf- und bachabwärts.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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