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Am Viehhof
1
2, 4
Gänsweg
3
4, 6, 8
Gederner Weg
3
4
Im Eichen
1, 3, 5, 9, 11
2, 4, 6, 12, 20
Im Winkel
3
2, 4
Niddergrund
3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 33, 35, 37, 39
2, 4, 6A, 8, 10, 12, 14, 30, 32, 34, 36, 38, 42, 42A, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58
Schäfergasse
3, 5, 9
2, 6
Zum Heegwald
3, 5
2, 4
Die Gesamtanlage Burkhards umfasst den Ortskern und wird wesentlich bestimmt durch die Straße Niddergrund und auch durch den Fluss, dem diese folgt. Im Westen beginnt die Gesamtanlage mit den signifikant an die Straße tretenden Fachwerkrastern der Wirtschaftsgebäude des Hofs Niddergrund 2, die gleichzeitig den Dorfrand zum Kirchberg hin darstellen. Es folgen nidderaufwärts an der Hauptstraße des Dorfs in dichter Reihung zumeist traufständige Hofanlagen aus dem 18., 19. und frühen 20. Jahrhundert. Oberhalb des aus mehreren Bauten bestehenden Hofs Niddergrund 3, der sich mit einem giebelständigen Wohnhaus aus gelbem Backstein und mit schöner Haustür aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts hervorhebt, folgen in enger Nachbarschaft die Nrn. 5, 7 und 9 mit ihren konstruktiven Fachwerkgerüsten. Gegenüber ist zwischen dem bemerkenswerten alten Wohnhaus Niddergrund 12 und der zurückgesetzten Hofanlage Niddergrund 14 einerseits und dem großen, mit der Giebelseite seines Wohnhauses an die Straße gerückten Hof Niddergrund 30 andererseits ein größerer Bereich erneuert und überformt, während gegenüber, dem anspruchsvollen, in den Straßenzug integrierten Schulhaus (Niddergrund 11) aufwärts folgend, traufständige Hofanlagen den schmalen Raum bis zur nicht kanalisierten Nidder ausnutzen. Dem konstruktiven Gefüge in der Ecksituation zum Gederner Weg, Niddergrund 17, kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Die dreiseitige Hofanlage Niddergrund 21, deren Wohnhaus aus dem frühen 20. Jahrhundert ein Gefüge mit stilisierten Mann-Figuren aufweist, ist als Bautyp und im unmittelbaren Umfeld der Kirche von Bedeutung. Ähnliches gilt für den östlich der Kirche unmittelbar an die Straße gerückten Hof Niddergrund 46, der aber noch aus dem frühen 19. Jahrhundert stammt und mit Schindeln beziehungsweise mit Schiefer verkleidet ist. Ihm gegenüber zeigt der durch Ausbauten gestörte Bau Niddergrund 29 ein Fachwerk aus dem frühen 20. Jahrhundert. Nördlich der Straße Niddergrund konnten am Hang einzelne Höfe auch in "zweiter Reihe" angesiedelt werden, darunter das mit Platten verkleidete Anwesen Niddergrund 14 sowie Niddergrund 32. Der Fluss wird an vier Stellen überbrückt; im engeren oder weiteren Umfeld der Brücken sind öffentliche Bauten angesiedelt: zwei Backhäuser (Gänsweg und Niddergrund 38), das wegen seines schlanken Schlauchturms bemerkenswerte und baulich mit dem Gefrierhaus verbundene Spritzenhaus (Gederner Weg 3), die ihm benachbarte Waage (Gederner Weg 4) und schließlich als Dominante des gesamten Ortsbilds die Kirche, die sich ohne Ausbildung eines Kirchhofs unmittelbar an der Straße erhebt. Nördlich der Kirche führt die Straße Im Eiches aus dem Tal nach Norden. Hier sind außer dem Pfarrhaus und der älteren Schule (Im Eiches 3) der stark veränderte fünfzonige Einhof Im Eiches 20 mit seiner Reihe kräftiger Mann-Figuren aus dem späten 18. Jahrhundert (wohl 1782) und das um 1900 entstandene kleinbäuerliche Anwesen Im Eiches 12 gesondert zu nennen. Auch im Süden verlässt die historische Bebauung und damit die Gesamtanlage die unmittelbare Flussnähe. Am Viehhof, Im Winkel und Zum Heegwald stehen zum Teil große, auch aus mehreren Bauten bestehende Höfe, die aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert datieren. Dazu gehören etwa die Hofanlagen Zum Heegwald 2 und 3 sowie der Einhof Im Winkel 3. Jenseits des westlichsten Flussübergangs, der allein noch über eine alte Brücke erfolgt, sind die Höfe am Gänsweg im Umfeld einer früheren Mühle angesiedelt. Am anderen Ende, nach Osten, schließen die Höfe Niddergrund 37 und 58, letzterer ebenfalls unterhalb einer ehemaligen Mühle gelegen, die Gesamtanlage fast portalartig ab.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |