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Am Eckhardsbach
1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 17A, 19, 21, 23, 25, 25A, 27, 29, 31, 33
2, 4, 6
Forstgartenstraße
1, 1A, 3, 5
2, 4, 6, 8
Hauptstraße
1, 3, 5, 7, 9, 13, 15, 17, 35
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 36A, 38, 38A, 40, 42, 44
Kirchweg
1, 3, 5, 7, 9, 11
2, 6, 8, 10
Rainröderstraße
1, 3
2
Rotenbergsweg
1, 3, 5
Steingartenweg
1, 3, 5
2, 4, 6
Zum schönen Stein
1, 3, 5, 7, 9
2, 4
Zwiefaltenstraße
1, 3, 5, 7
2, 4, 4A, 6, 6A, 8, 10
Der Dorfkern von Eichelsachsen ist noch wenig gestört und bildet mit den wesentlichen Bauten einer dörflichen Gemeinschaft und mit einer großen Zahl unterschiedlich strukturierter Hofanlagen eine zu schützende Gesamtanlage. Eichelsachsen entwickelte sich in der Art eines Straßendorfs zu beiden Seiten des in den frühen 1960er Jahren teilweise verrohrten Eckhardsbachs oberhalb seiner Einmündung in den Eichelbach. Im unteren, freilich eher verdichteten und vom Grundriss her stärker verzweigten Dorfbereich bilden Kirche mit altem Friedhof, ehemaliges Gemeindewirtshaus, Brunnen, Backhaus und jüngeres Wirtshaus einen – etwas gestreckten – zentralen Bereich, dessen Bedeutung durch das Denkmal für die Teilnehmer am deutsch-französischen Krieg 1870/71 noch aufgewertet wird. Um diesen Dorfkern sind in dichter Folge Hofanlagen errichtet, die teilweise im Kern bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen dürften, bevorzugt aber dem 19. Jahrhundert angehören. Giebel- und Traufständigkeit sind gleichermaßen vertreten. Die ältesten Häuser stehen jedoch häufiger mit der Traufseite zur Straße (Forstgartenstraße 2; Hauptstraße 10, 17, 35; Kirchweg 8). Der ansteigenden Hauptstraße und dann der Zwiefaltener Straße folgen recht große Hofanlagen des 19. Jahrhunderts in Giebelstellung, Hauptstraße 35 zeigt aber auch hier, entfernt von der Kirche, einen älteren Bebauungskern. Mit neuem, sehr anspruchsvollem Schulbau und jungem Backhaus sowie einem Gasthof aus den 1950er oder 1960er Jahren, der eine zeitgenössische Fassadenmalerei bewahrt, ist hier quasi ein zweites Zentrum ausgebildet. Auch Am Eckhardsbach reihen sich Hofanlagen, deren Wohnhäuser giebelständig ausgerichtet sind. Insbesondere östlich der Hauptstraße erschließen mehrere kurze Sackgassen in zweiter Reihe gelegene, oft große Höfe. Dazu gehören etwa Hauptstraße 12, ein sechszoniger Streckhof aus dem sehr frühen 19. Jahrhundert oder als kleineres und jüngeres Beispiel Steingartenweg 5, das als ausgebautes Tagelöhneranwesen ein bemerkenswertes agrargeschichtliches Zeugnis darstellt und zugleich das Straßenbild sehr schön abschließt. Auch zurückgesetzte, traufständige und nicht selten große Stall-Scheunen-Bauten zumeist des späten 19. Jahrhunderts stellen wesentliche Teile der Gesamtanlage dar, denen ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung zukommt. Zu erwähnen sind insbesondere Hauptstraße 20, Hauptstraße 22, Hauptstraße 29 – wozu noch zwei Zonen eines Wohnhauses mit kräftig ausgebildetem Gefüge aus dem späten 18. Jahrhundert gehören (vgl. Schlossgasse 17 in Schotten!) –, Hauptstraße 44 (datiert 1909), Zwiefaltener Straße 4 und Am Eckhardsbach 11. Südlich der Kirche und etwas abseits ist mit Forstgartenstraße 1, 1A und 3 ein früheres herrschaftliches Anwesen rudimentär erhalten; vor allem das steinerne Tor aus dem späten 16. Jahrhundert, offensichtlich das älteste erhaltene Gebäude des Dorfs überhaupt, deutet darauf hin. Auch das benachbarte, Anfang des 20. Jahrhunderts über einem älteren Keller errichtete Fachwerkhaus Forstgartenstraße 8, bemerkenswert nicht zuletzt wegen seines in einer durch Backsteinpfeiler getragenen Loggia befindlichen Eingangs und als südwestlicher Abschluss der Gesamtanlage, soll Teil des früheren herrschaftlichen Hofs gewesen sein. Im Norden begrenzt der Eichelbach, an dem ein drittes Backhaus errichtet ist, die Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |